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DIECKHAUSSTR. 12, 26871 PAPENBURG
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Wichtige Hinweise und allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Behandlung ist eine medizinische Behandlung eines Patienten gegen Entgelt nach den Vorschriften über einen Behandlungsvertrag (§§ 630a-h BGB).

a. Die physiotherapeutische Behandlung von Privatpatienten bzw. Selbstzahlern ist nicht durch eine Gebührenordnung, auch nicht durch die GOÄ geregelt. Es gilt ausschließlich das BGB im Sinne des Dienstvertrages. Die GebüTh (Gebührenübersicht Therapeuten) bildet eine nützliche Orientierung für Patienten und Therapeuten. Auf dieser Grundlage treffe ich mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie das entsprechende Honorar für die durchzuführende Behandlung an.
Für unsere Behandlungen als Heilpraktiker beschränkt auf die Physiotherapie ist mit Ausnahme der Osteopathie keine ärztliche Verordnung notwendig. Die Dienstleistungen eines Heilpraktikers unterliegen ebenfalls den Vorschriften des Behandlungsvertrages (§§ 630a-h BGB) und werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet (teilweise ergänzt um analoge Leistungsziffern (A), deren Leistungsbeschreibungen teilweise oder vollständige Ähnlichkeiten mit durchgeführten diagnostischen oder therapeutischen Leistungen des GebüH haben).

 

b. Die Vergütungen für Heilmittel der gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt
10% der Kosten (= Preisvereinbarung zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und uns) sowie 10 Euro je Verordnung. Für die geleisteten Zuzahlungen erhalten Sie von uns eine Quittung.

Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister einerseits und zwischen Patient und Kostenträger andererseits. Zwischen Therapeut und Krankenversicherung bzw. Beihilfe besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung! Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen für die Angemessenheit der Vergütung für heilpraktische oder physiotherapeutische Leistungen eigene Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient. Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendungen möglicherweise nicht voll erstattet bekommt. Der Patient ist und bleibt in jedem Falle zur Zahlung der Kosten für die Behandlung verpflichtet, unabhängig ob eine Erstattung beantragt wird oder in vollem Umfang durch die Versicherung geleistet wird. Dem Patienten wird empfohlen, sich im Zweifel vor Beginn der Behandlung bei seinem Versicherer oder der Beihilfe zu informieren, in welcher Höhe die Kosten einer Behandlung übernommen werden.

Wird der vereinbarte Bestelltermin nicht mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt, befinden Sie sich gemäß § 615, 630b BGB in Annahmeverzug. Sie sind dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung ohne jeden Abzug verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Privat- als auch für Kassenpatienten, denn die kassenärztliche Vergütung deckt versäumte Behandlungstermine nicht. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht durch den Therapeuten. Eine Kürzung der Behandlungszeit durch einen von dem Patienten zu vertretenen Grund bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. In beiden Fällen wird das gesondert vereinbarte Honorar für die gesamte Zeiteinheit in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt bei Nichterscheinen eines Kassenpatienten ebenso, da die kassenärztliche Vergütung versäumte Behandlungstermine nicht deckt.

Als Zahlungsfrist bei Behandlungen auf Rezept gelten 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Um Mahngebühren und zusätzliche Bearbeitungskosten zu vermeiden, bitte ich um die Einhaltung dieser Frist.
Eine Selbstzahlerleistung ist sofort nach der Behandlung fällig. Der Wert von Gutscheinen ist nicht in Bargeld einlösbar.

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden nur für die von Ihnen mitgeteilten Zwecke wie zum Beispiel zur Kontaktaufnahme via E-Mail bzw. Telefon erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den genannten Zwecken erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur, im Falle eines zustande gekommenen Behandlungsverhältnisses, zur Erstellung einer Rechnung / Liquidation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem Sie mir die Daten zur Verfügung gestellt haben, erforderlich ist. Ich versichere Ihre personenbezogenen Daten, nur so lange zu speichern, wie sie benötigt werden, um die Zwecke zu erfüllen, zu denen sie erhoben wurden oder solange dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.

Die Pflicht zur therapeutischen Aufklärung liegt in erster Linie bei dem Arzt, der die Verordnung ausstellt. Dabei ist der Arzt bereits verpflichtet, über die mit der Behandlung verbundenen Risiken aufzuklären. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass eine umfassende Grundaufklärung über die beabsichtigte Behandlungsmethode und die gegebenenfalls hierdurch entstehenden Belastungen und damit über die Art, Durchführung und die zu erwartenden Folgen und Risiken der verordneten Behandlung und deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose und die Therapie aufgeklärt wurden. Sollte sich im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung, Anamnese und Befundung Anlass zu einer ergänzenden Aufklärung z.B. über mehrere Therapiemöglichkeiten ergeben, wird eine ergänzende Aufklärung vor Behandlungsbeginn von Ihrem Therapeuten durchgeführt. Ebenso wird der Therapeut Sie über mögliche Maßnahmen informieren, die Sie selbst ergreifen können, um den Heilungsprozess während und nach der Therapie zu unterstützen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie auch, dass Sie umfassend über Zuzahlungspflichten, Erstattungsmöglichkeiten und die Rechtsfolgen bei länger unterbrochenen Behandlungen aufgeklärt wurden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Regeln hiervon unberührt.

Der Gerichtsstand ist Papenburg.