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Osteopathie

Rechtliche Neueinschätzung bei der Osteopathie auf Rezept durchgeführt von Physiotherapeuten ohne allgemeinen Heilpraktiker

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

durch die aktuelle rechtliche Neueinschätzung der Osteopathie entfällt ab 2026 die Möglichkeit, als Physiotherapeut ohne allgemeinen Heilpraktiker die Osteopathie auf Rezept abzugeben und mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen!!

Wie geht es nun weiter?

Meine täglichen Behandlungsabläufe werden sich nur minimal ändern müssen, da ich seit Jahren statt traditioneller Osteopathietechniken eher vergleichbare Methoden aus der osteopathischen manuellen Therapie eingesetzt hatte.

Das ist nun die therapeutische Basis meiner ganzheitlichen manuellen Therapie (Physiotherapie), welche auf meinen Ausbildungen aus 30 Jahren Berufspraxis beruht. So werde ich versuchen, Sie auch weiterhin so optimal wie möglich zu behandeln und da, wo meine Grenzen liegen, suche ich die Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten wie z.B. Osteopathen und spezialisierten Physiotherapeuten.

Nur die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse entfällt wie erwartet leider gänzlich.

Die Beihilfe, private Krankenversicherungen und viele Zusatzversicherungen (z.B. Gesundheitspool Ihres Arbeitgebers) erstatten weiterhin meine Behandlungen nach GebüH.

Vielen Dank für ihr Verständnis.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Torsten Stevens

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